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GEGexit: Das Heizungsgesetz (GEG) muss weg! Je eher, desto besser!


Das "Gebäudeentwertungsgesetz" zerstört Wohlstand und Lebensleistung. Wer dieses Gesetz missachtet, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gab es eine Regierung, die nicht nur massiv in die Eigentumsrechte eingreift, sondern sogar die bestraft, die gegen ihren eigenen gesunden Menschenverstand verstoßen. Deshalb gilt:


Wir GEGner lassen uns nicht verheizen!


Dr. Robert Habeck sagte am 29. September 2023: „In den am schlechtesten sanierten Gebäuden wohnen eben auch die ärmsten Menschen. Wenn da nicht nur eine Wärmepumpe für 20 000 Euro installiert wird, sondern auch die komplette energetische Sanierung auf ein deutlich höheres Niveau gefordert wird, dann reden wir von 200 000 Euro.“ Das für sich genommen ist für einen Politiker unwürdig, weil er damit seinen Eid absurdum führt, nämlich Schaden vom deutschen Volk zu nehmen. Doch Dr. Habeck setzt noch eins drauf: „Er bleibt die Antwort schuldig, wie Klimaschutz in Gebäuden trotzdem gemeinsam mit den Menschen gelingt!“ Deshalb müssen wir Bürger mit dem Schlimmsten rechnen, wenn dieses Heizungsgesetz in seiner jetzigen Fassungen zum Einsatz kommt. Damit wäre der Verfall von tausenden von Häusern die Folge.

Bundeskanzler Olaf Scholz versprach:


„Meine Überzeugung ist: Wer zum Beispiel Klimapolitik machen will, muss sich zutrauen, dass jede einzelne gesetzliche Regelung in einer Volksabstimmung eine Mehrheit fände. Das muss der Ehrgeiz sein. Wir haben keine Volksabstimmung in unserer Verfassung, und ich bin der Meinung, dass es dabei bleiben sollte, weil wir eine andere Tradition haben. Aber ich will sehr klar sagen, dass man das immer mitdenken muss. Dann ist es doch okay, zu sagen, dass jemand, der Angst hat, ob er sich die nächste Investition leisten kann, ein Haus hat, das vielleicht in den letzten Jahren im Wert gesunken ist, auf dem noch viele Hypotheken liegen, das Gefühl hat, mitgenommen zu werden, dabei zu sein. Diese Delegation von politischen Meinungsbildungen, die ja im ganzen Volk stattfinden, damit sie gut funktionieren, auf irgendeine Instanz, die das entscheidet und dann rücksichtslos durchzieht, funktioniert nicht. Das ist ein Fehler. Das will ich ganz ausdrücklich sagen. Das ist etwas, was ich für eine falsche Politik halte. Darum werbe ich sehr dafür, dass man auch einmal fünfe gerade sein lässt, aber gleichzeitig die Klimaziele ambitioniert verfolgt. Wir sind da ja sehr ehrgeizig. Deutschland, viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, will 2045 klimaneutral wirtschaften…“


Wie kann es ob dieser seiner Worte dann sein, dass seine Ampelkoalition das Heizungsgesetz (GEG) gegen die Mehrheit des Volkes zugestimmt hat?


80 % der Deutschen lehnen das Heizungsgesetz ab!


Es kostet zu viel, gefährdet den Wohlstand und löst das Klimaproblem nicht einmal im Ansatz. Im besten Fall können nur um die 39 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 eingespart werden. Diese Menge an CO2-Emission stößt China an nur einen Tag aus.


Dabei wurde bei der Berechnung des Öko-Instituts ein Szenario „günstige Rahmenbedingungen“ unterstellt. In diesem Fall würden 70 Prozent der Gebäudeeigentümer, die einen Heizungseinbau bzw. -austausch vornehmen wollen, sich bereits vor Abschluss der Wärmeplanung für Öko-Heizungen (vor allem Wärmepumpen) entscheiden. Zudem gibt es eine weitere Herausforderung fürs Klima. Heute leben mehr über acht Milliarden auf der Erde.


Auf Veranlassung der Parteikollegin von Dr. Habeck, Annalena Baerbock, wurde das "Bismarck-Zimmer" im auswärtigen Amt unbenannt. Beide wären gut beraten, genauer auf diesen Mann zu schauen. "Wir müssen mit den Realitäten wirtschaften und nicht mit Fiktionen" schrieb Otto von Bismarck einst an den preußischen General und konservativen Politiker Leopold von Gerlach. Und wenn sie schon einmal dabei sind, dann empfehle ich einen Blick in die schriftstellerischen Werke des Heinrich Heine: "Franzosen und Russland gehört das Land. Das Meer gehört den Briten. Wir aber besitzen im Luftreich des Traums die Herrschaft unbestritten..."

In weniger als 30 Jahren werden allein in Afrika eine Milliarde Menschen da- zukommen. Damit werden auf diesem Kontient 17-mal mehr Menschen neu geboren als derzeit in Deutschland leben. Insgesamt leben in Afrika dann 2,3 Milliarden, in Euro 740 Millionen. In Asien werden es in derselben Zeit "nur"weitere 600 Millionen dazukommen. So steigt die Weltbevölkerung auf 10 Milliarden. Damit hat sie sich in 150 Jahren versechsfacht. Allein deshalb ist jeder Versuch Deutschlands, das Klima im Alleingang retten zu wollen, zum Scheitern verurteilt.


Konrad Adenauer sagte: "Die Weimarer Republik ist zugrunde gegangen durch mangelnde Energie, durch Feigheit, Unfähigkeit und Mittelmäßigkeit der verantwortlichen Männer." Es scheint, als wiederhole sich in Deutschland die Geschichte. Die gewählten Politiker sind mit ihrem Job vollkommen überfordert, es fehlt ihnen an Power, die wirklich großen Probleme anzugehen, während viele Wähler Feiglinge sind. Sie lassen alles mit sich machen, obwohl sie vor Wut die Hand zur Faust ballen. Schluss damit. Wie Albert Einstein sagte: Es fehlt Menschen, die sich mit den Nöten anderer beschäftigen und damit keine Feiglinge sind, weil sie den Mut haben, sich gegen die Arroganz des Establishment zu stellen. Dafür steht das folgende Buch "Es reicht! Minister Dr. Habeck, stoppen Sie sofort Ihren TITANIC-KURS."


"Was der Welt am meisten fehlt, sind Menschen, die sich mit den Nöten anderer beschäftigten."

(Albert Schweizer)


So viele unbeantwortete Fragen des Ministers:


  • Gemäß einer INSA-Umfrage im September 2023 sind 81 Prozent der Menschen hierzulande unzufrieden mit der Bundesregierung in Sachen Heizungsgesetz. Warum wird der mehrheitliche Wille des Volkes ignoriert?


  • Wenn ein Bürger kein Darlehen bekommt, um den Heizungstausch zu bezahlen, muss er dann seine Immobilie verkaufen?


  • Wenn ein Bürger sich eine Immobilie von der Hand in den Mund abspart, um im Rentenalter mietfrei leben zu können, verliert er dann dieses Eigenheim, wenn er aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, eine Wärmepumpe zu installieren? 


  • Wenn ein Immobilienbesitzer ein schuldenfreies Objekt besitzt, und von der Schufa negativ bewertet wird, sind die Chancen auf ein Darlehen gering. Muss er in diesem Fall sein Eigenheim oder sein Mietobjekt verkaufen?


  • Wenn ein Immobilienbesitzer es ablehnt, zu sanieren, kann der Staat ihn gegen seinen Willen dazu zwingen? Wie ist dieses Vorgehen dann vereinbar mit dem Grundgesetz (GG Art 13): “Die Wohnung ist unverletzlich”?


  • Wenn ein bereits installierter Heizkessel nach 12 Jahren wider erwarten irreparabel ausfällt, braucht es danach viel Zeit, die Voraussetzungen für eine Wärmepumpe zu schaffen (eine Gastherme ist in ca. 2 Tagen installiert). Müssen die Bewohner während der langen wie aufwendigen Sanierungsphase in unbeheizten Räumen und ohne warmes Wasser leben, möglicherweise sogar während eines Winters? Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Grundgesetz (GG Art 2(2)?: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit”.


  • Die einzelnen Bundesländer legen in ihren Landesbauordnungen fest, wie groß der Mindestabstand zwischen einer baulichen Anlage und der Grundstücksgrenze sein muss. In den meisten Bundesländern beträgt der Mindestabstand drei Meter. Allerdings ist nicht einheitlich geregelt, ob eine Wärmepumpe eine bauliche Anlage ist. Wenn das Baurecht gegen eine Installation spricht, hat der Hausbesitzer ein Problem. 


  • Neuere Luft-Wärmepumpen sind in-zwischen leiser, aber nicht leise. Das Dauerbrummen ist unüberhörbar. Den-noch gelten beispielsweise in Kern- und Mischgebieten laschere Regeln zum Lärmschutz als in reinen Wohngebieten. Wie verhält sich der Hausbesitzer, wenn die Lärmbelastung über den zulässigem Grenzwert liegt, und ihm deshalb der Betrieb untersagt wird?


  • Gesundheitliche Probleme können auf-treten, wenn zum einen eine defekte Heizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht werden muss, aber keine Fachkräfte für den Einbau verfügbar sind. Zum anderen kann es zu längeren Lieferzeiten aufgrund äußerer Einflüsse kommen. Wie werden die Betroffenen diese Zeiten ob fehlender Wärme unbeschadet überstehen?


  • Die „Kommunale Wärmeplanung“ muss bis spätestens Ende 2028 umgesetzt werden. Solange vor Ort keine Wärme-planung vorliegt, gelten die Regelungen des Heizungsgesetzes noch nicht. Wegen eines möglichen Anschlusszwangs an das geplante Wärmenetz könnte die Investition in eine Wärmepumpe unnötig sein. Leider ist die Rechtslage nicht eindeutig. Wird z. B. eine Gas-Heizung in der Zeit davor irreparabel, stellt sich die Frage, womit sie ersetzt werden soll. Dem Hauseigentümer bleiben im Regelfall fünf Jahre, um eine neue Heizung einzubauen, die das 65-Prozent-Ziel erreicht. Bis dahin kann übergangsweise eine gebrauchte Öl- oder Gasheizung genutzt werden, außer es gibt dafür gar keine Infrastruktur mehr! Dann muss eine Wärmepumpe eingebaut werden und nach Abschluss der Wärmeplanung besteht eine Fernwärme-Anschlusspflicht, so vor Ort diese Technik vorhanden ist. Dadurch wird es zu massiven Kosten bei vielen Eigentümern kommen, wenn sie erst von Gas auf Wärmepumpe umsteigen müssen, weil die Öko-Fernwärme z. B. erst zehn Jahre später bereitsteht. Somit müssen Eigentümer nach den aktuellen Plänen doppelt umrüsten. Zudem können die Kommunen selbst entscheiden, ob sich Anwohner einen Fernwärme-Anschluss zulegen müssen. Rechtssicherheit gibt es nicht. Dazu sagt das Bundesbau-ministerium: „Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes befasst sich nicht mit dem Thema Anschluss- und Benutzungszwang; diesbezügliche Änder-ungen der bestehenden Rechtslage sind nicht geplant.“ Natürlich, was denn sonst!? Die Regierung entscheidet, um den Rest sollen sich gefälligst andere kümmern, selbst wenn die Kosten in keinem gesunden Verhältnis zueinander-stehen. Deutschland 2023 eben!


  • 2019 machte ein Gesetzentwurf die Runde, wonach Stromanbietern erlaubt werden soll, Besitzern von Elektroautos täglich bis zu zwei Stunden Zwangsladepause zu verordnen, wenn sonst eine Überlastung des Netzes drohen würde. Mit anderen Worten: Der Staat lässt zu, dass Dritte auf den Stromzähler in einer Privatwohnung zugreifen können und dürfen. Wie verträgt sich dieses Vorgehen, so es denn Gesetz werden würde, mit dem Grundgesetz? Diese Frage ist berechtigt, weil 2021 dieser Entwurf erweitert wurde. Danach sollen nicht nur E-Fahrzeugen ferngesteuert der Saft abgedreht werden, sondern auch Wärmepumpen und Nachtspeicherheiz-ungen. „Spitzenglättung“ soll die Zwangspause im Energiewirtschafts-gesetz heißen, wenn es denn dazu kommen wird. Wenn Ideologie vor Verstand geht, dann kommt genau so etwas dabei heraus, selbst dann, wenn es klimaschädlich ist. Dieses Verhalten wird folgen haben. Uns erinnert eine solche Entwicklung an ein saudisches Sprichwort: "Mein Vater ist auf einem Kamel geritten. Ich fahre ein Auto, mein Sohn fliegt mit dem Flugzeug, sein Sohn wird auf einem Kamel reiten." 

Lesen Sie in diesem kostenlose E-Book, was auf Sie zukommen wird, so Ihre bisherige Heizung ausgetauscht werden muss:

Auch diese Aussagen des Herrn Dr. Habeck lassen uns ratlos zurück:


  • „In den am schlechtesten sanierten Gebäuden wohnen eben auch die ärmsten Menschen. Wenn da nicht nur eine Wärmepumpe für 20 000 Euro installiert wird, sondern auch die komplette energetische Sanierung auf ein deutlich höheres Niveau gefordert wird, dann reden wir von 200 000 Euro.“
  • „Die Ukraine wird an der Atomkraft festhalten. Das ist völlig klar – und das ist auch in Ordnung, solange die Dinger sicher laufen. Sie sind ja gebaut.“ 
  • „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“


"Der Pessimist klagt über den Wind. Der Optimist hofft, dass er dreht. Der Realist richtet das Segel aus."

(Sir William Ward (Brit. Historiker (1837-1924)